Für die Akten:
Prinzipiell ist es damit möglich, zwischen 0 Uhr am 31. Dezember und 24 Uhr am 1. Januar (48 Stunden) Klasse II-Artikel zu verwenden. Die zuständige Behörde (hier die Stadt- oder Gemeindeverwaltung) kann die Verwendung allerdings weiter einschränken. Zum einen kann die Verwendung in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen verboten werden (z.B. reetgedeckte Dächer), zum anderen kann die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung räumlich und zeitlich eingeschränkt werden (häufig auf die Zeit zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar). Eine solche Anordung muss öffentlich bekanntgegeben werden. (§24 Abs. 2 der 1. SprengV)
(Quelle: http://wiki.feuerwerk.net/index.php/Silvester Ich liebe Wikis!)
Weiß jemand, ob es für Hannover eine solche Anordnung gibt und wo man die einsehen kann?
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